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Berlin, 21. Januar 1864.
Potsdamer Str. 13
Ew. Excellenz
ersehen aus der in Abschrift beifolgenden Eingabe, die ich soeben an den Herrn Justizminister sende, daß in einem Prozeß, der auf bloße Geldstrafe hinausläuft (es ist der Prozeß wegen meiner Rheinischen Rede) ein fortschrittswütiger Düsseldorfer Instruktionsrichter mich zwangsweise zum Verhör nach Düsseldorf vorführen lassen will, statt mich, wie er bisher getan, hier per Requisition vernehmen zu lassen.
Es ist das, wie beiliegend ausgeführt, eine reine Chikane, der ich in keinem Falle nachgeben werde, da ich ganz andere Dinge zu tun habe, als zu Verhörterminen in solchen Prozessen nach Düsseldorf zu reisen.
Gleichwohl kann, wenn der Herr Justizminister das Inhibitorium nicht gleich erteilt, resp. die hiesigen Behörden instruiert, die Sache sehr unangenehme Folgen haben, da der Vorführungsbefehl entweder schon hier ist oder jeden Augenblick anlangen muß. Ich bitte also mit dem Herrn Grafen von Lippe gefälligst schleunigste Rücksprache nehmen zu wollen. –
Wenn Ew. Excellenz den neulich überreichten Entwurf nochmals geprüft haben werden, bitte ich um Benachrichtigung und werde dann gleichzeitig die bisher blos angedeutete Telegraphenmaaßregel Ew. Excellenz näher zu entwickeln mir erlauben. Sie ist gleichfalls von höchster Wichtigkeit.
Mit der ausgezeichnetsten Hochachtung
Ew. Excellenz
ergebenster
F. Lassalle.
1. Von diesem Brief befindet sich außerdem eine Abschrift von du Hand du Gräfin Hatzfeldt bei den Akten.
Zuletzt aktualisiert am 16.10.2004