Bismarck u. Lassalle: Briefwechsel

 

Anlage C

Lassalle an Polizeipräsident von Bernuth

(Abschrift) [1]

 

Berlin, 17. November 1863.
Potsdamer Str. 13.

Ew. Hochwohlgeboren

bin ich genötigt mitzuteilen, daß mir der Wirt Wollschläger – und zwar wie er und sein Vater ausdrücklich eingestanden: infolge von Äufhetzereien untergeordneter Polizisten – sein durch schriftlichen Kontrakt noch auf viele Sonntage gemietetes Lokal wieder weigert.

Icg kann diesmal nicht mehr nachgeben. Und wenn es daher nächsten Sonntag zum Exceß gewaltsamer Öffnung kömmt, so ist dies diesmal recht eigentlich von der Polizei selbst hervorgerufen.

Um dies zu vermeiden bitte ich Ew. Hochwohlgeboren, dem Mann irgendwie zu wissen tun zu lassen, daß er von der Polizei nichts zu fürchten hat, wenn er sein Lokal dem Arbeiter-Verein weiter hergibt. Denn der Mann ist gutwillig, möchte das Lokal sehr gern geben und fürchtet sich nur, wie er selbst erklärt hat, vor dem Schaden, den er sich bei der Polizei tut, von der er ja „abhinge“.

Zugleich bitte ich Ew. Hochwohlgeboren dringend darum, Maasregeln zu treffen, die den Unfug solcher Aufhetzereien von Seiten der Polizeibeamten ein für allemal beendigen.

Hochachtungsvoll
F. Lassalle.

 

Anmerkung

1. Original nicht vorhanden.

 


Zuletzt aktualisiert am 16.10.2004